VERTRAGSBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen, wenn Sie einen Vertrag bei uns abschließen
Bitte beachten Sie folgende Bedingungen, wenn Sie einen Vertrag bei uns abschließen
1. Vertragsabschluss
Vertragspartner sind das Arbeits- und Sozialpädagogische Zentrum (ASZ) als Träger des Tagungs- und Gästehauses „Galappmühle“ und die/der auf der Belegungsbestätigung genannte Gruppe/Verein/Veranstalter („Nutzer“), vertreten durch die unterzeichnende Person. Nach Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages (innerhalb von 10 Tagen) sowie Eingang einer Anzahlung von 30% (bei Gruppenbuchungen) ist Ihre Buchung verbindlich reserviert.
2. Stornobedingungen
Wird die Buchung storniert oder nur teilweise in Anspruch genommen (Kulanz von 10 %), ist eine Ausfallgebühr zu zahlen. Diese beträgt 1 – 7 Tage vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises und 8 – 42 Tage vor Reiseantritt 20 % vom Gesamtpreis. Der Rücktritt vom Vertrag kann nur in schriftlicher Form erfolgen.
Können Ersatzbuchungen vorgenommen werden, entfällt die Ausfallgebühr.
3. Grund- und Endreinigung
Bei Belegung der Zimmer durch Gruppen erfolgt die Grundreinigung durch die Gruppe und beinhaltet eine besenreine Reinigung sowie das Entleeren der Mülleimer. Es ist darauf zu achten, dass der Müll getrennt wird. Wird von der Gruppe keine Grundreinigung vorgenommen, müssen zusätzlich 50 € für die Endreinigung berechnet werden. Bei Wochenendbelegung (Festlichkeiten und Veranstaltungen) wird eine Endreinigungspauschale von 50 € pro Tag erhoben.
4. An- und Abreise
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt sein.
5. Rauchen/Alkohol/Medien
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes liegt in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers. Rauchen ist in den Gebäuden nicht erlaubt.
6. Nachtruhe
Die übliche Nachtruhe ist einzuhalten. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Nutzer.
7. Hausordnung
Mit dem Vertragsabschluss wird der Einhaltung der Hausordnung zugestimmt. Bei groben Verstößen kann die komplette Gruppe nach vergeblicher Ermahnung ohne Kostensatz des Geländes verwiesen werden.
8. Sonderkündigungsrecht
Fällt ein Nutzer durch extremistisches, sexistisches oder rassistisches Gedankengut auf, kann das ASZ von einem bestehenden Belegungsvertrag zurücktreten.